Definition
Der gesetzliche Terminus „Leisten einer Vergütung“ bedeutet ein Entgelt für die erbrachte Dienstleistung des Beauftragten.
Synonyme aus dem Sprachgebrauch in der Praxis
- Honorar
- Entgelt
- Entschädigung
- Gebühr (für beamtete Dienstleistungen (Notar u.ä.)
- Lohn
- Provision (für erfolgsabhängige Leistungen wie Mäkelei, Agentur, Kommission oder Spedition)
Keine Synonyme
- Honorierung
- „Honorierung“ ist eine Tätigkeit und beschlägt das Entgelt vor oder nach Bezahlung
- Tarif
- Der Tarif enthält eine Berechnungsgrundlage für eine übliche Vergütung
Besonderheiten
- Die Vergütung ist für den Auftrag nicht begriffsnotwendig; es gibt auch den unentgeltlichen Auftrag
- Die Vergütung wird vom Gesetzgeber nicht bei den Auftraggeberpflichten erwähnt, da sie gemäss OR 394 Abs. 2 nur geschuldet ist, „wenn sie verabredet oder üblich ist“.
Technische Erfassung der honorarpflichtigen Dienstleistungen
Viele Software-Unternehmen bieten heute Tools für die Leistungserfassung an, mit welchen die „Honorare und Barauslagen“ erfasst und in Rechnung gestellt werden können.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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