Der Bundesrat passt die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neusten Sicherheits- und Umweltstandards an und will Handelshemmnisse gegenüber der EU vermeiden.
Die vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsanpassungen betreffen:
- Vereinfachte Verkehrszulassung von Neufahrzeugen mit EU-Genehmigung
- In der EU genehmigte Neufahrzeuge, die nicht älter als ein Jahr sind und weniger als 2000 km gefahren wurden, sollen ab 2020 durch Einreichen der elektronischen EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zum Verkehr zugelassen werden, ohne beim kantonalen Strassenverkehrsamt vorgeführt werden zu müssen
- Blaulicht ohne Wechselklanghorn bei Nacht
- Blaulichtfahrzeuge sollen zur Nachtruheverbesserung auf nächtlichen Eilfahrten das Blaulicht ohne Wechselklanghorn verwenden dürfen, sofern keine Verkehrsregelabweichung oder kein besonderes Vortrittsrecht beansprucht wird
- Velohelm für Mofas
- Töfflifahrer (Motorfahrräder bis 30 km/h ohne Tretunterstützung) können künftig wählen, ob sie den Motorrad- oder Velohelm tragen wollen (Gleichbehandlung wie die schnellen E-Bikes)
- Elektro-Tandems
- E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h dürfen neu einen zweiten Platz für Erwachsene aufweisen.
- Tachographenvorschriften
- Einführung von neuen digitalen, EU-konformen Fahrtschreibern zur Arbeits- und Ruhezeitkontrolle der Chauffeure, welche über eine Anbindung ans globale Satellitennetz und über Schnittstellen zu intelligenten Verkehrssystemen verfügen
- Die Polizei soll bei Verkehrskontrollen gewisse Fahrtschreiberdaten via Funkverbindung abfragen dürfen
- Ab dem 15.06.2019 immatrikulierte LKW’s und Reisecars müssen zwingend mit den neuen Fahrtschreibern ausgerüstet sein; bereits in Verkehr gesetzte Fahrzeuge dürfen die eingebauten, alten Fahrtschreibermodelle weiter verwenden
- Neue Vorschriften für Traktoren
- Die neuen Vorschriften für Traktoren und deren Anhänger entsprechen denjenigen der EU
- Bremssysteme (zur Senkung der Verkehrsunfälle mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen)
- Zusammenkoppelung (Abstimmung Bremsanlage und Anhängerkupplung)
- Zulässigkeit neuer Traktoren mit Ausrüstung auch für alte landwirtschaftliche Anhänger mit Hydraulikbremse
- Die neuen Vorschriften für Traktoren und deren Anhänger entsprechen denjenigen der EU
- Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeuge und Traktoren
- Strengere, EU-orientierte Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeuge, Traktoren und gewisse Transportfahrzeuge mit auf 30 km/h begrenzter Höchstgeschwindigkeit (ähnlich Norm EURO VI für LKW’s).
- Vorschriftenanwendung auch für Motoren von Kommunalfahrzeuge, die auf 45 km/h limitiert sind und den Abgasvorschriften für Lastwagen unterstehen.
Inkrafttreten
- vereinfachte Verkehrszulassung von neuen Fahrzeugen mit elektronischer EU-Übereinstimmungsbescheinigung
- sobald die EU das Datenformat definiert hat und Bund bzw. Kantone die Daten IT-technisch verarbeiten können
- Anforderungen, namentlich betreffend Bremsen, vorne angebrachte Arbeitsgeräte und Anhängerkupplungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge
- 01.05.2019
- Alle anderen Änderungen
- 01.02.2019.
Mehr: Medienmitteilung «Neuerungen bei Fahrzeugvorschriften und Einführung eines neuen Fahrtschreibers»
Weiterführende Informationen:
- Auto-Eigenimport | auto-recht.ch
- Autoablieferung | auto-recht.ch
- Fahrzeugausrüstung | verkehrs-recht.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam