Einleitung
Das Kantonsgericht Zug hat mit Urteil vom 14.11.2018 über die envion AG mit Sitz in Baar den Konkurs eröffnet.
Die Gesellschaft verfügte über keine Revisionsstelle mehr. Gemäss Zuger Volkswirtschaftsdirektion lag damit ein sog. „Organisationsmangel“ vor.
Die Rechtsmittelfrist ist unbenutzt abgelaufen und der Entscheid somit rechtskräftig.
ICO (Initial Coin Offering) und Streit über den ICO-Einnahmen-Verbleib
Rund 30‘000 Investoren hatten anfangs 2018 während eines sog. ICO (Initial Coin Offering) mehr als USD 100 Mio. in „envion“ investiert.
Anschliessend entstand ein Streit über den Verbleib der ICO-Einnahmen. Im Mai 2018 reichte der Geschäftsführer von „envion“ Deutschland eine Strafanzeige gegen die Gründer ein und informierte die Schweizer Behörden darüber.
Am 19.07.2018 eröffnete die FINMA ein sog. Enforcement-Verfahren und setzte eine Zürcher Anwaltskanzlei als Untersuchungsbeauftragte ein. Es bestand der Verdacht, dass „envion“ beim ICO gegen Finanzmarktrecht verstossen.
Zuständiges Konkursamt
Das Kantonsgericht Zug hat mit der Verfahrensdurchführung das Konkursamt Zug beauftragt. Die Verfahrensgrösse (wie erwähnt, rund 30‘000 Investoren) übersteigt aber offenbar die Kapazitäten des Konkursamts, weshalb diese Amtsstelle eine Anwaltskanzlei als sog. „Hilfsperson“ beizogen hat.
Konkurs-Kommunikationsplattform
Das Konkursamt Zug gab dieser Tage die Kommunikationsplattform bzw. den Web-Account für die vom Konkurs Betroffenen (Gläubiger, Vertragspartner, etc.) bekannt:
Envion Konkurs | envion-konkurs.ch
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Organisationsmängel | konkurs-eroeffnung.ch
- Baarer Kryptofirma Envion wird liquidiert – Was geschieht mit den Investorengeldern? | luzernerzeitung.ch
- Envion AG | finma.ch
- Envion AG: Die Einnahmen aus dem Hundert-Millionen-Dollar-ICO sind verschwunden | finanzen.ch
- Aktiengesellschaft – Organisationsmangel und zwischenzeitlicher Konkurs