In einer Sitzung vom 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologien (DLT) verabschiedet. Im Bericht wird gezeigt, dass der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz geeignet sind, mit neuen Technologien, insbesondere Blockchain umzugehen. Dennoch wurde ein punktueller Anpassungsbedarf festgestellt.
Einleitung
Blockchain und DLT werden im Finanzsektor und anderen Wirtschaftsbereichen ein erhebliches Innovations- und Effizienzsteigerungspotential vorausgesagt. Ebendiese Chancen möchte der Bundesrat für die Schweiz nutzen. Es sollen die bestmöglichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, sodass sich die Schweiz als führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und Blockchain-Unternehmen etablieren kann. Ebenso sollen Missbräuche der besagten Technologien konsequent bekämpft werden um so die Integrität der Schweiz als Finanz- und Wirtschaftsplatz zu wahren.
Konkrete Massnahmen
Basierend auf den Arbeiten der Arbeitsgruppe „Blockchain/ICO“, die das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Januar ins Leben gerufen hatte und die im Rahmen ihrer Arbeiten auch die Fintech- und Finanzbranche konsultiert hat, nimmt der Bericht vorerst eine Auslegeordnung vor, um dann konkrete Massnahmen vorzuschlagen. Laut der Analyse drängen sich keine grundlegenden Anpassungen des Schweizer Rechtsrahmens auf, dennoch hat der Bundesrat das EFD und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, im ersten Quartal 2019 eine Vernehmlassungsvorlage mit folgenden Zielen zu erarbeiten:
- Zivilrecht: Die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Rechten mittels digitalen Registern soll erhöht werden.
- Insolvenzrecht: Die Aussonderung im Konkurs von kryptobasierten Vermögenswerten soll weiter geklärt werden, die Aussonderung von nicht vermögenswerten Daten soll geprüft werden.
- Finanzmarktrecht: Ein neues und flexibles Bewilligungsgefäss für blockchainbasierte Finanzmarktinfrastrukturen soll ausgearbeitet werden.
- Bankenrecht: Die bankinsolvenzrechtlichen Bestimmungen mit den Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht sollen abgestimmt werden.
- Geldwäschereirecht: Die heutige Praxis zur Unterstellung dezentraler Handelsplattformen unter das Geldwäschereigesetz soll expliziter verankert werden.
Bericht „Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets und Crowdfunding“
Der Bundesrat hat zudem einen Bericht der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) namens „Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets und Crowdfunding“ zur Kenntnis genommen, wobei die Analyse zeigt, dass kryptobasierte Vermögenswerte im besagten Bereich eine Bedrohung darstellen. Aufgrund der geringen Fallzahlen, kann für die Schweiz das reelle Risiko aber nicht abschliessend eingeschätzt werden. Das für die Schweiz bereits bestehende, umfassende regulatorische Dispositiv soll durch international koordinierte Massnahmen weiter verbessert werden.