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Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)

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Illegale Preisabrede: Sportartikelhersteller macht Vorgaben

Datum:
13.02.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

KG 5 Abs. 1 und 2

Das Bundesgericht beurteilte im Falle 2C_101/2016 die Vorschrift eine Sportartikelhersteller an den Handel, bestimmte Preise und Maximalrabatte einzuhalten, als widerrechtlich.

Die Frage, ob eine Abrede den Wettbewerb auf einem Markt für bestimmte Waren oder Leistungen erheblich beeinträchtige, bestimme sich nur aufgrund qualitativer Kriterien; die quantitativen Kriterien, d.h. die Anzahl der Unternehmen, die der Vorgabe folgen würden, beeinflussten die Anwendbarkeit von KG 5 Abs. 1 nicht.

Eine Wettbewerbsabrede betreffend wirtschaftliche Effizienz sei nur dann gerechtfertigt, wenn sie zur Erreichung nachgenannter Ziele auch notwendig sei, u.a. aus folgenden Gründen:

  • zB Verhinderung der Trittbrettfahrer-Problematik
  • zB Verbesserung der Beratung der Endkunden.

Vgl. auch KG 5 Abs. 2.

Quelle

BGer 2C_101/2016 vom 18.05.2018

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