Das Vertriebsrecht umfasst die Rechte aller Arten der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen:
3. Einkaufs- und Verkaufskommission
Umfassende Informationen zum einfachen Auftrag (Auftragsrecht)
Die oben erwähnten besonderen Auftragsverhältnisse werden ebenfalls thematisiert (mit einem stärkeren rechtlichen Fokus).