Inkrafttreten: 01.01.2020 / Ab 01.01.2021 unbefristete Gültigkeit von Ausbildungen + Prüfungen
Einleitung
Der Bundesrat hatte Ende 2018 entschieden, die Führerausweisvorschriften einer Revision zu unterziehen.
Wir informieren Sie darüber in einer dreiteiligen Folge:
Neue-Führerausweisvorschriften
- Lernfahrausweis ab 17 Jahren
- Reduzierte Weiterbildung für Probeausweisbesitzer
- Änderungen für Motorradfahrer
Einer der Kernpunkte der Revision war die Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag.
Verkürzung der Weiterausbildung
Die Weiterausbildung ist künftig wie folgt geregelt:
- Dauer
- nur noch ein Tag
- Absolvierung
- im ersten Jahr nach der Führerprüfung
- Ausbildungsgegenstand
- praktische Übungen
- Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen.
Bremsen und energieeffizientes Fahren
Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation.
Zwar zählt die Vollbremsung bereits heute zum Weiterbildungsstoff der praktischen Führerprüfung. Wegen des sehr dichten Verkehrs kann sie aber häufig weder geübt noch geprüft werden.
Hingegen sind die bestehenden Ausbildungsplätze für die Weiterausbildung sehr gut geeignet.
Ein weiteres wichtiges Thema der Weiterausbildung ist das energieeffiziente Fahren, welches künftig auch in Simulatoren geübt werden kann.
Unbefristete Gültigkeit von Ausbildungen und Prüfungen
Es gelten neu grundsätzlich unbefristet:
- Absolvierte Ausbildungen
- zB der Kurs Verkehrskunde
- zB die praktische Grundschulung für Motorradfahrer)
- Bestandene Prüfungen
- zB Theorieprüfung
- zB praktische Prüfung.
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Die die Weiterausbildung betreffenden Neuerungen treten am 01.01.2020 in Kraft.
Es gelten sodann folgende Übergangsbestimmungen:
- Wer den Führerausweis auf Probe ab diesem Datum in den definitiven, unbefristeten Führerausweis umtauscht, hat nur noch die auf einen Tag verkürzte Weiterausbildung nachzuweisen
- Dies gilt auch für jene, die den ersten Weiterausbildungstag nach bisherigem Recht absolviert haben.
Ab 01.01.2021 sind einmal absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen neu grundsätzlich unbefristet gültig.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam