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Risikoaktivitäten: Bundesrat will mit neuen Regeln mehr Sicherheit

Datum:
04.02.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Ferien
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkraftsetzung per 01.05.2019

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30.01.2019 die neuen Regeln der revidierten Verordnung zu Risikoaktivitäten auf den 01.05.2019 in Kraft gesetzt.

Die Kernziele, die der Bundesrat mit der revidierten Verordnung zu Risikoaktivitäten verfolgt sind:

  • Höhere Anforderungen an die Professionalität der Anbieter
  • Mehr Sicherheit für die Teilnehmenden

Die wichtigsten Punkte:

  • Neudefinition des Begriffs der Gewerbsmässigkeit
    • Aufhebung der bisherigen Grenze von CHF 2300 Franken pro Jahr
    • Inskünftig gilt jeder Anbieter ab dem ersten Franken Umsatz als gewerbsmässig und muss eine kantonale Bewilligung einholen
    • Ziel des Bundesrats: Transparenz für alle Teilnehmer, dass jede gewerbsmässige Risikoaktivität bewilligt ist und den entsprechenden Standards unterliegt
  • Einführung der ISO-Normen bei der Zertifizierung der Sicherheitsvorkehrungen in den Betrieben
    • Neu vorhandenes Normensystem für den Bereich Risikoaktivitäten
    • Mindestanforderungen an die Zertifizierung werden in der revidierten Verordnung festgelegt
  • Ausbildung
    • Neue Möglichkeit für Kletterlehrer und Wanderleiterinnen, mit Zusatzausbildungen ihr Tätigkeitsfeld zu erweitern.

Mehr: Mehr Sicherheit bei Risikoaktivitäten: Neue Regeln gelten ab Mai 2019 (Medienmitteilung)

Weiterführende Informationen:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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