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Strafrecht

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Strafverfolgungsschwerpunkte 2019 – 2022

Datum:
25.03.2019
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Stichworte:
Bedrohungsmanagement, Cyber-Crime, Cyberkriminalität, Enkeltrick, Geldwäscherei, Strafrecht, Strafverfolgung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Seniorenzentrierte Kriminalität, Geldwäscherei, digitale Strafverfahren und Gefährdung durch psychisch auffällige Personen

Kanton Zürich

Einleitung

Im Rahmen einer Medieninformation berichtete die Zürcher Regierung über die bisherigen und künftigen Schwerpunkte der Strafverfolgung im Kanton Zürich.

In einem 4-Jahresintervall setzt der Zürcher Regierungsrat seine Schwerpunkte in der Strafverfolgung.

Das Programm der Strafverfolgungs-Schwerpunkte 2015 bis 2018 fokussierte auf folgende Themen:

  • Gewaltprävention
    • Häusliche Gewalt
    • Stalking
  • Vermögenskriminalität
    • Konkursreiterei
    • mittlere Wirtschaftskriminalität (Para-Wirtschaftskriminalität)
  • Internetkriminalität
    • Verfolgungsfortschritte
    • Installation Kompetenzzentrum „Cybercrime“
  • Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden
    • Bildung eines interdisziplinären Netzwerks zur Gewaltprävention von rund 500 Ansprechpersonen aus Gemeinden, KESB, Kliniken und weiteren Institutionen.

Drei der vier Schwerpunkte sind offenbar abgeschlossen.

Für das Strafverfolgungs-Schwerpunktprogramm der kommenden 4-Jahresperiode, d.h. der Jahre 2019 bis 2022, würden nun folgende Themen anstehen:

Seniorenzentrierte Kriminalität

Bei der Seniorenzentrierten Kriminalität werden die Schwächen älterer Menschen ausgenutzt, um sie um ihre Ersparnisse zu bringen.

Zu dieser Kriminalitätsart werden auch weitere Betrügereien gezählt wie:

  • unseriöse Pflegeanbieter, die den Krankenkassen Leistungen verrechnen, die sie nie erbrachten
  • «Pflegepersonal», welches die Patienten bestiehlt
  • «Pflegepersonal», welches Testamente erschwindelt (sog. „Erbschleicherei“).

Die Strafverfolgungsbehörden wollen sich des Themas annehmen, weil es um eine besonders üble Form der Kriminalität gehe. Man wolle diese mit Prävention und Repression intensiv bekämpfen. Bekannt geworden seien im Jahr 2018 47 Telefonbetrugsfälle mit einer Deliktsumme von rund CHF 2,2 Millionen.

Geldwäscherei

Offenbar bereitet die Zunahme der Fälle von Geldwäscherei den Strafbehörden Sorge. Besonders betroffen sei der Finanzplatz „Zürich“.

Das Phänomen der sog. «Money Mules», d.h. Personen, die ihr Bankkonto für Schwarzgeldüberweisungen zur Verfügung stellen, sei am Zunehmen.

Die Strafverfolgungsbehörden wollen schon Anfänge eines Untergrundbankensystems festgestellt haben. Besonders wichtig sei daher die internationale Zusammenarbeit, um das weltweit organisierte Verbrechen zu unterbinden.

Digitale Strafverfahren

Die „Cyber-Kriminalität“ sei zunehmend und die Mitarbeiter der Strafuntersuchungsbehörden müssten für das Führen digitaler Strafverfahren noch ausgebildet werden.

Gefährdung durch psychisch auffällige Personen und Gewalt gegen Frauen

Ein weiterer Fokus bezieht sich auf

  • Gefährdung durch psychisch Auffällige
    • Suche nach den passenden Instrumenten und Therapieansätzen
  • Gewalt gegen Frauen im privaten wie im öffentlichen Raum
    • Rund 12 Mal täglich rücken Zürcher Polizisten wegen häuslicher Gewalt aus
    • Sensibilisierung der Bevölkerung mit verstärkter Information
    • Aufstockung der Mittel für die Opferberatung (von bisher CHF 6 Mio. auf CHF 7,5 Millionen) und Finanzierung von Frauenhäusern
  • Stalking
    • Die betreffende Gesetzesrevision soll noch im März 2019 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet werden.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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