Vernehmlassung für separate Revisionsvorlage: bis 30.08.2019
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10.04.2019 die Vernehmlassung zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in obgenannter Sache eröffnet. Die Verfügungsfreiheit des Erblassers soll erhöht und die erbrechtliche Unternehmensübertragung erleichtert werden. Um weitere Unternehmensnachfolgehindernisse zu beseitigen, schlägt der Bundesrat zusätzliche Massnahmen vor, nämlich:
- Vier zentrale Massnahmen
- Recht auf Integralzuweisung des Unternehmens im Rahmen der Erbteilung, wenn der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat
- Gerichte sollen einem Erben das gesamte Unternehmen zuweisen können, wenn ein Erbe dies verlangt
- Verhinderung der Zerstückelung oder Schliessung des Unternehmens
- Gerichte sollen einem Erben das gesamte Unternehmen zuweisen können, wenn ein Erbe dies verlangt
- Einführung der Möglichkeit zugunsten des Unternehmensnachfolgers, von den Erben einen Zahlungsaufschub zu erhalten
- Vermeidung schwerwiegender Liquiditätsprobleme
- Schaffung spezifischer Regeln für die Festlegung des Unternehmens-Anrechnungswerts, indem der Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Übertragung und nicht mehr derjenige zum Zeitpunkt des Erbgangs massgeblich sein soll
- Unterscheidung in betriebsnotwendige und nicht betriebsnotwendige Vermögensteile
- Berücksichtigung des unternehmerischen Risiko, welches der Unternehmensnachfolger auf sich nimmt
- Nichtbenachteiligung der anderen Erben bezüglich der Vermögenswerte, die sich ohne Weiteres aus dem Unternehmen herauslösen lassen
- Unterscheidung in betriebsnotwendige und nicht betriebsnotwendige Vermögensteile
- Verstärkter Schutz der pflichtteilsberechtigten Erben, indem ihnen nicht auf Anrechnung auf ihren Pflichtteil – gegen ihren Willen – ein Unternehmens-Minderheitsanteil zugewiesen werden kann, wenn ein anderer Erbe die Unternehmenskontrolle ausübt
- Recht auf Integralzuweisung des Unternehmens im Rahmen der Erbteilung, wenn der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat
- Erleichterung familieninterner Nachfolgeprozesse
- Die Erhöhung der Verfügungsfreiheit des Erblassers und die vier Massnahmen sollen sich positiv auf die familieninternen Nachfolgeprozesse auswirken
- Bewirkung einer höheren Stabilität des Unternehmens
- Möglichkeit zur Tätigung von Investitionen in ökonomisch sinnvollem Zeitpunkt resp. Vermeidung eines Investitionsaufschubs bis die familieninterne Unternehmensnachfolge absolviert ist
- höhere Stabilität des Unternehmens
- Sicherung der Arbeitsplätze
- Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen die Arbeitsplätze des von der Nachfolge betroffenen Unternehmens sichern
Separate Revisionsvorlage
- Der Bundesrat hatte bereits 2017 entschieden, die Unternehmensnachfolge nicht im Rahmen der derzeit laufenden Erbrechts-Revision zu regeln, sondern eine eigene Vorlage zu erarbeiten, die sich spezifisch mit der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge befasst.
Von der Revisionsvorlage ausgenommene Unternehmen
- Landwirtschaftliche Gewerbe (Massgeblichkeit der Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechts)
- Börsenkotierte Unternehmen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 30.08.2019.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam