SchKG 82
Bestreitet der Schuldner die Fälligkeit der Forderung nicht, reicht es aus, dass der Gläubiger diese schlüssig behauptet.
Quelle
BGer 5A_695/2017 vom 18.07.2018
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Bestreitet der Schuldner die Fälligkeit der Forderung nicht, reicht es aus, dass der Gläubiger diese schlüssig behauptet.
BGer 5A_695/2017 vom 18.07.2018