Voraussichtliches Inkrafttreten der „STAF“: 01.01.2020
Die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches werden – nach Annahme des „Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)“ durch den Souverän vom 19.05.2019 – erwartungsgemäss auf den 01.01. 2020 aufgehoben. Darüber wurde heute, 22.05.2019, der Bundesrat informiert.
Die Regelungen der „STAF“ treten voraussichtlich auf den 01.01.2020 in Kraft.
Auf das gleiche Datum hin wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches gänzlich aufheben. Da es sich um Praxisregelungen handle, seien zu deren Aufhebung keine Gesetzesänderungen notwendig.
Seit dem 01.01.2019 wurden gemäss Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) – wir berichteten – keine neuen Gesellschaften mehr zu diesen zwei Bundespraxen zugelassen.
FAQ
Prinzipalgesellschaft
International agierende Unternehmen fassen ihre Strukturen oft zu grösseren Einheiten in sog.„Prinzipalgesellschaften“ zusammen und zentralisieren so die Funktionen, Verantwortlichkeiten und Risiken innerhalb des Konzerns.
Swiss Finance Branch
Swiss Finance Branches sind i.d.R. als schweizerische Finanzbetriebsstätten für ausländische Unternehmen tätig und für das sog. Cash Pooling innerhalb der ausländischen Konzerne zuständig.
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Mögliches Abstimmungsdatum SV17/STAF
Quelle: Allfällige Referendumsabstimmung über die STAF am 19. Mai 2019 | efd.admin.ch