Vernehmlassung bei auserwählten Organisationen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21.06.2019 beschlossen und die Vernehmlassung dazu eröffnet, auf die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung zu verzichten.
Zusätzlich will der Bundesrat in bestimmten Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichten.
Der Bundesrat schlägt vor, sowohl auf Kantons- wie auf Bundesebene bei der elektronischen Steuererklärung auf die Unterschrift zu verzichten.
Der Bundesrat will die betroffenen Personen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in folgenden Bereichen verpflichten können:
- indirekte Steuern auf eidgenössischer Ebene
- internationalen Amtshilfe.
Mit dieser Vorlage soll die Digitalisierung vorangetrieben und damit auch die vom Parlament überwiesene Motion Schmid (17.3371), welche die Pflicht zur Unterzeichnung der Steuererklärung beseitigen möchte, umgesetzt werden.
Mehr:
- Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über
elektronische Verfahren im Steuerbereich (erläuternder Bericht) | newsd.admin.ch - Bundesgesetz Vorentwurf – über elektronische Verfahren im Steuerbereich (BG über elektronische Verfahren im Steuerbereich) | newsd.admin.ch
- Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens (Brief an die Kantone) | newsd.admin.ch
- Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens (Brief an die Organisationen) | newsd.admin.ch
- Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich (Adressatenliste) | newsd.admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam