Vernehmlassungsfrist für KAG-Änderung: 17.10.2019
Der Bundesrat hat am 26.06.2019 eine Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) zur Vernehmlassung verstellt. Mit der Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) soll eine neue, nicht beaufsichtigte Fondskategorie geschaffen werden, die ausschliesslich qualifizierten Anlegern vorbehalten ist. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Fondplatzes Schweiz.
Mit der Änderung des KAG soll neu eine Fondskategorie geschaffen werden:
- ein sogenannter Limited Qualified Investor Fund (L-QIF)
Die Vernehmlassung dauert bis zum 17.10.2019.
Die neue Fondskategorie soll dafür sorgen, dass inskünftig vermehrt kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz aufgelegt werden.
Mehr: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Einführung einer neuen Fondskategorie
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LawMedia Redaktionsteam