Ab nächstem Jahr soll in sämtlichen Kantonen der Kataster über die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) verfügbar sein. Auf diesen Zeitpunkt hin setzt der Bundesrat mit Beschluss vom 20.09.2019 die Vereinfachungen in der Handhabung des Katasters in Kraft.
Die Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) soll künftig klarer unterscheiden:
- Grundfunktion des ÖREB-Katasters
- Zusatzfunktionen des ÖREB-Katasters
Weitere Revisionspunkte:
- administrative Aufwandverringerung
- Vereinfachung des Katasterauszugs
- Verzicht auf nachträgliche Beglaubigung
- Einfacher Zugang zu ÖREB-Kataster-Informationen für Grundstückbesitzer
- Wer in der Schweiz Grundeigentum besitzt, kann dieses nicht nur so nutzen, wie er will
- Grundeigentümer haben Entscheidungen des Gesetzgebers oder Behördenverfügungen zu beachten und sollen solche öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (kurz ÖREB), zB Projektierungszonen von Nationalstrassen, Grundwasserschutzzonen oder belastete Standorte, nicht bei den einzelnen Stellen separat einholen müssen
- Von der kataster-bedingten Rechtssicherheit profitieren Grundeigentümer, verschiedene Akteure des Immobilienmarktes, Behörden und öffentliche Verwaltungen
- ÖREB-Portal-Zugang ab 2020 für die ganze Schweiz
- Ab 01.01.2020 werden voraussichtlich alle Kantone das ÖREB-Portal eingeführt haben
- Damit hätten alle Grundeigentümer in der ganzen Schweiz Zugang zum ÖREB-Kataster.
Die neuen Regelungen treten am 01.01.2020 in Kraft.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam