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Sachenrecht / Immobilien

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Stockwerkeigentum: Balkongeländer – Wer trägt die Sanierungskosten?

Datum:
09.10.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobilien
Stichworte:
Immobilien, Kostentragung, Stockwerkeigentum, Stockwerkeigentümergemeinschaft, Unterhaltspflicht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 712h Abs. 3 i.V.m. ZGB 647d Abs. 3

Balkongeländer gelten zwingend als gemeinschaftliche Teile des Stockwerkeigentums.

Auch Stockwerkeigentümer, deren Einheiten über keine Balkone und damit über keine Balkongeländer verfügen, können bei Geländer-Sanierungen kostenpflichtig werden.

Im konkreten Fall wurde die Anwendbarkeit von ZGB 712h Abs. 3 (siehe Box unten) und von ZGB 647d Abs. 3 (siehe Box unten) verneint.

Quelle

Entscheid 1B 1832 des Kantonsgerichts Luzern vom 08.02.2019
LGVE 2019 I Nr. 5

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