Jeder Stockwerkeigentümer ist zum Unterhalt seiner Sonderrechtsräume in eigenem Namen und auf eigene Rechnung verantwortlich, d.h. für
- Reinigung
- Unterhalt
- Erneuerung
Der Stockwerkeigentümer ist gehalten, alle bei diesen Unterhaltsarbeiten festgestellten Mängel an der gemeinschaftlichen Statik und an Gebäudeteilen, die funktional seiner Stockwerkeinheit dienen, unverzüglich zu melden.
Eine solche Mängelmeldepflicht besteht selbstverständlich auch für die gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen.
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