Vernehmlassung bis 14.02.2020
Bekanntlich ist der Gasmarkt in der Schweiz heute kaum gesetzlich geregelt.
Um den Zugang zum Gasnetz untereinander zu regeln, haben die Gasbranche und zwei Verbände 2012 eine Vereinbarung geschlossen. Der Gasmarkt sollte bzw. soll für grössere Industriekunden geöffnet werden.
Für die begünstigten Industriekunden stellt sich die Frage nach einer wettbewerbsrechtlich unzulässigen Abrede und damit nach der Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht. Gleiches gilt natürlich auch für die unberücksichtigten Konsumenten (B2C).
Der Bundesrat will – wie an seiner Sitzung vom 30.10.2019 beschlossen – mit der Schaffung eines Bundesgesetzes über die Gasversorgung (Gasversorgungsgesetz (GasVG)) hiefür die nötige „Rechtssicherheit“ schaffen und hat dazu die Vernehmlassung eröffnet.
Die Vernehmlassung der Vorlage läuft bis zum 14.02.2020.
Mehr: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Gasversorgungsgesetz
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LawMedia Redaktionsteam