Unternehmer (Anbieter) = jede natürliche Person, rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig erwerbenden Tätigkeit.
Der Personenkreis der Anbieter bestimmt sich als derjenige, der dem potentiellen Vertragspartner ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet.
Ob der Anbieter schutzbelasteter Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzes ist, hängt u.E. ganz wesentlich davon ab, in welche der nachgenannten Vertragskonfigurationen die potentiellen Vertragsparteien einzuordnen sind:
- Schutzbedürftigkeit
- B2C (Business-to-Consumer)
- Keine Schutzbedürftigkeit
- B2B (Business-to-Business)
- C2B (Consumer-to-Business)
- C2C (Consumer-to-Consumer)