Verbraucher (Konsument) = jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
Der Personenkreis des Konsumenten bestimmt sich als derjenige, der vom potentiellen Vertragspartner ein Produkt erwerben oder eine Dienstleistung erhalten will.
Ob der Konsument schutzbegünstigter Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzes ist, hängt u.E. ganz wesentlich davon ab, in welche der nachgenannten Vertragskonfigurationen die potentiellen Vertragsparteien einzuordnen sind:
- Schutzbedürftigkeit
- B2C (Business-to-Consumer)
- Keine Schutzbedürftigkeit
- B2B (Business-to-Business)
- C2B (Consumer-to-Business)
- C2C (Consumer-to-Consumer)