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Steuern / Tax

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Wohneigentumsbesteuerung: Revival Schuldzinsen und neu Berücksichtigung Zweitwohnungen?

Datum:
18.11.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Eigenmietwert, Systemänderung, Wohneigentumsbesteuerung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

WAK-S überweist an Bundesrat

Einleitung

Wohnungseigentümer haben sich in der Steuererklärung als zusätzliches Einkommen den sog. „Eigenmietwert“ anrechnen zu lassen und dürfen im Gegenzug Steuerabzüge vornehmen, insbesondere Hypothekarzinsen und Unterhaltsarbeiten. Das „Eigenmietwert-Konstrukt“ soll die Gleichbehandlung mit Mietern gewährleisten.

Die heutige Wohneigentumsbesteuerung soll abgeschafft werden.

Erinnerlich hatte die WAK-S eine parlamentarische Initiative zur Abschaffung des „Eigenmietwerts“ gestartet und die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat kürzlich ein Pro- und Contra-Statement abgegeben.

Seither stellt sich immer noch die Frage, WIE die Abschaffung des Eigenmietwerts genau erfolgen soll.

Aufhebungsversuch erzeugt höhere Widerstände als erwartet

Seit dem Statement der Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) zeigen sich zunehmend grosse Widerstände gegen die von der WAK-S angestossene Aufhebung des „Eigenmietwert-Konstrukts“.

Der Widerstand kommt v.a. von Seiten der Kantone, deren Haushalt durch die Abschaffung des Eigenmietwerts tangiert würde.

WAK-S vertagt definitiven Entscheid

Am Freitag, den 15.11.2019, hätte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) über die Vorlage befinden und entscheiden sollen, ob sie diese noch anpasst oder unverändert verabschiedet.

Nun steht in den Parlamentsmedien zu lesen:

2. KOMMISSION TRITT AUF SYSTEMWECHSEL BEI DER WOHNEIGENTUMSBESTEUERUNG EIN

„Nachdem die WAK-S an ihrer Augustsitzung der Verwaltung Aufträge zur Vertiefung verschiedener Fragen erteilt hatte (vgl. Handout vom 30. August 2019), hat sie nun die Beratung der Vorlage aufgenommen und ist mit 10 zu 3 Stimmen darauf eingetreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten, weil sie die jetzt vorliegenden Lösungen nicht für überzeugender hält als das geltende System. Die Kommission hat die Detailberatung des Geschäfts anschliessend verschoben, weil sie – im Wissen darum, dass dieser Weg unüblich ist – zunächst den Bundesrat um eine Stellungnahme dazu bitten will: Sie möchte von ihm wissen, ob er einen Systemwechsel für angezeigt hält und wie ein ausgewogenes Paket aus seiner Sicht gegebenenfalls aussehen müsste. Sie wird die Beratung des Geschäfts voraussichtlich im März 2020 fortsetzen.“

Quelle: Parlaments-Medienmitteilung vom 15.11.2019

Zusatzschlaufe an den Bundesrat

Vom Mut verlassen oder ist dies bereits eine Folge der veränderten Parlamentsverhältnisse aus den eidgenössischen Wahlen 2019?

Jedenfalls soll es der Bundesrat richten und für die WAK-S Stellung nehmen:

  • Erforderlichkeit des Systemwechsels aus Sicht des Bundesrates
  • Gestaltungsvorschlag für ein ausgewogenes Paket zur Eigenmietwert-Aufhebung

Erst anschliessend will die WAK-S ihre Beratung der Wohneigentumsbesteuerungssache wieder fortsetzen.

Gründe

Als immer noch grosser Knackpunkt für die Vorlage erweise sich der Abzug der Schuldzinsen.

Zudem ergäben sich bei der ehemals von der WAK-S vorgeschlagenen Ausklammerung von Ferienhäusern und Zweitwohnungen einerseits Abgrenzungsfragen und andererseits die Möglichkeit zu einer höheren Besteuerung der Eigentümer mit mehreren selbstgenutzten Immobilien.

Wir werden wieder berichten.

Quelle

LawMedia-Redaktionsteam

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