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Stellenmeldepflicht: WBF bestätigt Liste der meldepflichtigen Berufsarten für 2020

Datum:
11.12.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitsrecht, Stellenmeldepflicht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, hat am 10.12.2019 die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2020 bestätigt.

Im Rahmen der Stellenmeldepflicht gilt diese Liste ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent und mehr. Sie tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Die überarbeitete Liste stützt sich auf die neue Berufsnomenklatur des Bundesamtes für Statistik. Neu werden beispielsweise offene Stellen für alle Hilfsarbeitskräfte – mit Ausnahme von Reinigungskräften – meldepflichtig sein.

Das WBF aktualisiert die Liste der meldepflichtigen Berufsarten jeweils im vierten Quartal eines jeden Jahres:

  • Publikation der Liste in einer Verordnung des WBF
  • Gültigkeit der Liste für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres
  • Einziges Kriterium für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt die Arbeitslosenquote in der Berufsart
  • Die Quoten werden gesamtschweizerisch auf Basis des Zwölf-Monate-Durchschnitts in Berufsarten gemäss der Schweizer Berufsnomenklatur des Bundesamtes für Statistik (BFS) berechnet
    • Massgebend ist die neue Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19
    • Mit der neuen CH-ISCO-19 bessere Unterscheidung von meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Berufe nach Qualifikationsniveaus
    • Damit fallen ab 2020 aus der Meldepflicht, u.a.
      • Fachkräfte in der Küche
      • Servicefachkräfte in der Gastronomie
      • Marketingfachkräfte
      • spezialisierte Uhrenarbeiter
    • Neu werden dafür offene Stellen für alle Hilfsarbeitskräfte – mit Ausnahme von Reinigungskräften – meldepflichtig sein.

Angesichts der aktuell tiefen Arbeitslosigkeit dürfte die Anzahl der meldepflichtigen Stellen, trotz der Senkung des Schwellenwerts, nicht zunehmen, so das WBF.

Die Verordnung ist bis am 31.12.2019 in Kraft und wird ab dem 01.01.2020 von der neuen „Verordnung mit den meldepflichtigen Berufsarten ab 5 Prozent Arbeitslosigkeit“ abgelöst.

Einsehbar ist die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2020 unter:

www.arbeit.swiss

Mehr:  Stellenmeldepflicht: WBF bestätigt die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2020 | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19

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