Lückenschliessung in der Steuerüberwachung
Die Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in inskünftig in ihrem Wohnkanton zurückfordern können. „Bundesbedienstete im Ausland“ sollen die Verrechnungssteuer in ihrem veranlagenden Kanton zurückfordern müssen. Zu diesen Änderungen in der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 06.12.2019 die Vernehmlassung eröffnet.
Aktuell ist der letzte Wohnsitzkanton des Erblassers für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die Erben zuständig. Inskünftig sollen die Erben einer unverteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton zurückfordern können.
Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer soll die korrekte Rückerstattung der Verrechnungssteuer optimieren. Die Kantone können so künftig direkt prüfen, ob die Erträge und das Vermögen aus der noch nicht verteilten Erbmasse steuerlich deklariert wurde.
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LawMedia Redaktionsteam