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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung / Reiserecht

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Air Italy in der Insolvenz?

Datum:
13.02.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung, Reiserecht
Stichworte:
Anzahlung, Betriebseinstellung, Fluggesellschaft, Grounding, Passagiere, Reisebüro, Reiserecht, Reiseveranstalter, Schaden, Vorauszahlung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Air Italy

Die italienische Fluggesellschaft „Air Italy“ mit Sitz in Olbia (Italien/Sardinien) will ihren Flugbetrieb ab 26.02.2020 einstellen; die Flugzeuge sollen ab dann am Boden bleiben.

Das nahende Ende von „Air Italy“ zeichnete sich in den vergangenen Tagen ab.

Das Airline-Unternehmen mit seinen 1.400 Angestellten werde aufgelöst. Qatar Airways, die einen Gesellschaftsanteil von 49 % der Airline besitze, sei bereit gewesen, mehr Geld in das Unternehmen einzuschiessen. Ihr Angebot sei von den anderen Aktionären aber ausgeschlagen worden.

Die Kommunikationsabteilung von Air Italy liess folgendes verlauten:

  • Fluggäste mit bereits gebuchten Tickets würde folgendes angeboten:
    • alternative Reisemöglichkeiten oder
    • Rückerstattungen
  • Alle offenen Schulden würden von Air Italy beglichen.

Branchenexperten führen die Pleite unter anderem auf die Expansionspolitik (Langstreckenflüge ab Malpensa nach Amerika), die Konkurrenz durch Billigflieger und die staatliche subventionierte „Alitalia“ zurück.

Air Italy wurde 1963 unter dem Namen „Alisarda“ gegründet, um den Tourismus an der Costa Smeralda im Nordosten Sardiniens zu fördern.

Zwischen 1990 und 2018 firmierte die Airline unter dem Namen „Meridiana“.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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