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Checkliste „Haftung des Veranstalters“
Allgemeines
Der Veranstalter
- ist verantwortlich für:
- sämtliche Leistungen der Pauschalreise
- den vereinbarten Reiseablauf
- das Verhalten der Leistungsträger
- haftet für:
- Mängel (vgl. PRG 13)
- Schäden (vgl. PRG 14 ff.)
- entgangene Ferienfreude (umstritten)
Baulärm
Haftung des Veranstalters für Baulärm auf Nachbargrundstück und fehlende Umbuchungsmöglichkeit:
- Reisemangel
- Haftung ohne Verschulden des Veranstalters und / oder Leistungsträger
- Keine Exkulpationsmöglichkeit des Veranstalters
- Reisepreisminderung (gilt nicht als Schadenersatz, entgegen des Wortlauts von PRG 13 Abs. 1 lit. b)
Autounfall
Haftung des Veranstalters für Autounfall auf eine Offroad-Reise, mit Repatriierungsfolge und Arbeitsunfähigkeit:
- Haftung gemäss PRG 14 ff.
- Veranstalterhaftung auch für Leistungsträger (Experience-Veranstalter)
- Unbegrenzte Veranstalterhaftung
- Exkulpationsgründe gemäss PRG 15
- Vertragliche Haftungsbegrenzung?
- Zulässigkeit für andere als Personenschäden
- Deckelung: doppelter Reisepreis
Interessengegensatz: Krisen-resistente Reisende vs. Veranstalterhaftung
- Gefahren-resistente Reisende wollen in Krisengebiete (Naturgefahren, Terror usw.) reisen, auf Haftung des Veranstalters
- Informationspflichten des Veranstalters
- Viele Internetquellen
- Zuverlässigkeit?
- EDA-Hinweise?
- Informationsvorsprung des Reisenden?