LAWNEWS

Kommunikation

QR Code

SRF-Tagesschau 8.2.2020: „Debatte im Kampf um SP-Präsidium“ – Parteiwerbung: JA oder NEIN?

Datum:
10.02.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Kommunikation
Stichworte:
Kommunikation
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die SP-Schweiz ist derzeit an der Evaluation und Wahl ihres neuen Parteipräsidiums.

Anlässlich der Tagesschau vom 08.02.2020 veröffentliche SRF einen 2.52 Min. langen Bericht:

Grundlagen

Radio und Fernsehen zählen zu den wichtigsten Informationsquellen der Schweizer Bevölkerung und tragen wesentlich zur Willensbildung bei.

„Berichterstattung“ und daraus entstehende Fragen

SRF-Mitteilung lässt Fragen aufkommen:

  • Kennzeichnung?
    • War der Bericht in Aufmachung und Ausführlichkeit als Information zu verstehen?
      • Wäre eine deutlichere Kennzeichnung als Information notwendig gewesen oder reicht das Ausstrahlungsforum der „Tagesschau“?
      • Interesse des Zielpublikums an einer parteiinternen Präsidiums-Evaluation?
  • Erkennbarkeit?
    • War der Beitrag als (reine) Information erkennbar und verständlich?
      • Was musste und durfte das angesprochene Zielpublikum verstehen?
  • Einzug von Parteiwerbung im US-amerikanischen Stil?
    • Wird hier ausserhalb von Wahlen die parteiinterne Evaluation des Präsidentschaftskandidaten der US-Demokraten imitiert?

Nach einer Einordnung der Beitragselemente bleibt eine schlüssige Antwort, ob eine hinreichende Erkennbarkeit und Erkennungsfähigkeit als Information oder als Partei(schleich)werbung durch das angesprochene Zielpublikum vorlag, offen.

Fazit

Eine Spontanbeurteilung ist hier extrem schwierig! Eine finale Beurteilung. ob eine erlaubte Information oder eine verpönte Schleichwerbung vorliege, sei den Spezialisten vorbehalten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Medien SRF | medien.srf.ch

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.