Am Obergericht des Kantons Zürich sollen infolge der Coronavirus-Massnahmen nur noch dringliche Verfahren behandelt werden, die aus rechtlichen Gründen keinen Aufschub dulden würden.
Dies würde auch für die Zürcher Bezirksgerichte gelten; diese seien vom Obergericht aufgefordert worden, ihre Verfahren einzustellen.
Der Notbetriebsmodus solle bis 31.03.2020 gelten und die Verhandlungen würden frühestens auf einen Zeitpunkt nach den Frühlingsferien neu angesetzt.
Details siehe nachfolgende Gerichtsinformation
Quelle: Coronavirus | gerichte-zh.ch
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LawMedia Redaktionsteam