SchKG 33 Abs. 4
Die Einrichtung „MyPost 24“ gilt als schweizerisches Postbüro.
Wer eine versäumte Rechtshandlung nachholen will, muss gleichzeitig die 1) Frist-Wiederherstellung verlangen und die 2) versäumte Rechtshandlung nachzuholen, ohne abzuwarten, bis die verspätete Eingabe aus dem Recht gewiesen wird.
Quelle
BGer 5A_972/2018 vom 05.02.2019
Weiterführende Informationen
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