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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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MyPost 24 und verspätete Rechtshandlung: Fristwiederherstellung und sofortige Nachholung der versäumten Rechtshandlung

Datum:
15.04.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Fristwiederherstellung, Zustellung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 33 Abs. 4

Die Einrichtung „MyPost 24“ gilt als schweizerisches Postbüro.

Wer eine versäumte Rechtshandlung nachholen will, muss gleichzeitig die 1) Frist-Wiederherstellung verlangen und die 2) versäumte Rechtshandlung nachzuholen, ohne abzuwarten, bis die verspätete Eingabe aus dem Recht gewiesen wird.

Quelle

BGer 5A_972/2018 vom 05.02.2019

Bildquelle: Medien: Bilder und Videos | post.ch

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