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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Verfahrensstillstand während Abklärung der Rechtsvorschlagsbeseitigung

Datum:
22.04.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Stichworte:
Betreibung, Gegenstände von geringem Wert, Gläubiger, Unpfändbarkeit, Zwangsvollstreckung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 84 und SchKG 88; ATSG 56

Das Betreibungsamt prüft einzig, ob und wann die Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet und beendet worden ist. Gemäss SchKG 88 Abs. 2 hat das Betreibungsamt lediglich formell zu prüfen, ob die einjährige Frist eingehalten ist. – Während dieser Zeit steht die Frist zur Stellung des Fortsetzungsbegehrens still.

Eine überlange Verfahrensdauer wäre vom Betreibungsschuldner zu beanstanden.

Quelle

Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, als Obere Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt, vom 29.03.2019 (BEZ.2019.5 (AG.2019.289)   =   BlSchK 84 (2020) Nr. 5, S. 38 f.

Bildquelle: gerichte.bs.ch

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