Das Bundesgericht hat gemäss heutiger Medienmitteilung die Beschwerde des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz und mehrerer Seniorinnen abgewiesen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) war 2017 offenbar zu Recht nicht auf das Gesuch der Beschwerdeführer eingetreten.
Die Beschwerdeführer hatten gerügt bzw. gefordert:
- Unterlassungen im Bereich des Klimaschutzes
- Verschärfung der Massnahmen zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaübereinkommens.
Mehr:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam