LAWNEWS

Bankenrecht

QR Code

PostFinance: BR für Aufhebung Hypothekar- und Kreditverbot

Datum:
08.06.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Bankenrecht, Hypotheken, Kredite
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung der Teilrevision des Postorganisationgesetzes 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 05.06.2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes eröffnet.

PostFinance soll erlaubt werden, Hypotheken und Kredite anzubieten.

Gleichzeitig stellte der Bundesrat im Rahmen der Weiterentwicklung der PostFinance ergänzende Massnahmen zur Diskussion:

  • Teilprivatisierung von PostFinance
  • Option einer zeitlich begrenzten Bundes-Kapitalisierungszusicherung
  • Erfüllung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken von PostFinance durch die Bundeszusicherung.

Zur PostFinance

Die kommerziellen Eckdaten von PostFinance AG sind:

  • Kunden
    • ca. 3 Mio.
  • Kundenvermögen
    • rund CHF 120 Mrd.
  • Systemrelevante Bank
    • wegen der starken Stellung im inländischen Einlagegeschäft und im Zahlungsverkehr
  • Grundversorgungsauftrag
    • im Bereich des Zahlungsverkehrs
  • Eigner
    • 100%-Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post AG, welche ihrerseits zu 100% im Besitz der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist.

Postorganisationsgesetz

Gemäss Postorganisationsgesetz durfte die PostFinance bisher keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben.

Folgen des Kreditvergabeverbots

Angesichts des Kreditvergabeverbots halte PostFinance einen hohen Anteil ihres Vermögens in festverzinslichen Wertpapieren (Obligationen) und liquiden Mitteln. Die seit 2008 anhaltende Tiefzinsphase führe – bekanntlich – zusätzlich zu einer schrumpfenden Ertragskraft.

Vorbereitung der Vernehmlassungsvorlage

Vor diesem Hintergrund beauftragte der BR am 05.09.2018 das UVEK, in Zusammenarbeit mit dem EFD eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des Postorganisationsgesetzes auszuarbeiten.

Die Vorlage sieht für PostFinance vor:

  • Gewährung des Zugangs zum Kredit- und Hypothekarmarkt
  • Umfangbeschränkung
    • auf diejenigen Kundeneinlagen, welche PostFinance aufgrund des Grundversorgungsauftrags im Zahlungsverkehr zufliessen
  • Ziele
    • Verbesserung der Ertragskraft durch die Möglichkeit der Kredit- und Hypothekenvergabe
    • Verringerung des Anlagerisikos für die Kundengelder
    • Belebung des Wettbewerbs auf dem Kredit- und Hypothekarmarkt
    • Besseren Konditionen für Kunden
  • Keine negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität
    • Schrittweiser Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt, über mehrere Jahre hinweg
  • Klimafreundliche Kreditvergabepolitik
    • Der BR möchte über PostFinance eine klimafreundliche Kreditvergabepolitik betreiben.

Bundesrats-Befürwortung

Der Bundesrat befürwortet eine Öffnung des Aktionariats von PostFinance:

  • Vorteile
    • Bereitstellung der regulatorisch notwendigen Eigenmittel auf nachhaltige Weise
    • Reduktion der Beteiligungsrisiken des Bundes
    • Die Schweizerische Post AG (und indirekt der Bund) würde Mehrheitsaktionärin von PostFinance bleiben
  • Zeitpunkt der Teilprivatisierung
    • VR-Entscheid der Post in enger Abstimmung mit dem BR als Eigner-Vertreter.

Zur Teilprivatisierung

Bis zur Teilprivatisierung von PostFinance sei die Erfüllung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen, insbesondere für den Notfallplan (gone concern-Kapital), eine grosse finanzielle Herausforderung für die Post:

  • Gewährleistung der regulatorischen Eigenmittel primär durch PostFinance und Post aus eigener Kraft:
    • Einbehalt von Gewinnen
    • Bilanzkürzung
    • Beitrag des Konzerns
    • Erlöse aus der Teilprivatisierung
  • Falls dies nicht aus eigener Kraft zeitgerecht vollständig möglich oder sinnvoll sei, alternativ:
    • Aufnahme von verlustabsorbierendem Fremdkapital – als ergänzende, bis zur Teilprivatisierung befristete und an strenge Kriterien geknüpfte Übergangslösung
    • Gewährung einer Kapitalisierungszusicherung des Eigentümers Bund an die Post.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassung soll bis zum 25.09.2020 dauern.

Mehr: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes | uvek.admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: © PostFinance AG 2017, Alle Rechte vorbehalten

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.