Gemäss Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) sind Veranstaltungen mit mehr als 1‘000 Teilnehmenden weiterhin bis Ende August 2020 verboten. Es wird daher im Sport (Fussball, Leichtathletik, Marathon, Schwimmen usw.) weiterhin bei Geisterspielen bleiben und auch Gross-Konzerte, Festivals und ähnliches werden bis dahin unterbleiben müssen.
Öffentlich zugängliche Einrichtungen, Schulen und Veranstaltungen müssen weiterhin über ein Schutzkonzept verfügen. Informationen zu den neuen vereinfachten Vorgaben finden Sie auf der Seite Schutzkonzepte.
Weiterführende Informationen
- COVID-19 Lockerung
- Eventmanagement (MICE)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam