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Zivilprozessrecht

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ICSID-Schiedsklage gegen die Schweiz in Washington D.C.: Die Schweiz bestreitet

Datum:
20.08.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Stichworte:
Klage, USA
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss heutiger Mitteilung des SECO wurde am 17.08.2020 vom Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington D.C. eine Klage gegen die Schweiz registriert.

Der Ursprung dieser Klage datiere vom 29.05.2020, als eine juristische Person mit Sitz auf den Seychellen, die von einem Schweizer Staatsbürger kontrolliert werde, beim ICSID eine Schiedsklage eingereicht habe. Die Klage stütze sich auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Ungarn (ISA Schweiz-Ungarn).

  • Klagegrundlage
    • Die Klägerin, beauftragt von drei italienischen Staatsangehörigen, mache geltend, angeblich aufgrund des dringlichen Bundesbeschlusses vom 06.10.1989 über eine Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke Verluste erlitten haben
  • Klagebegründung
    • Die Klägerin behaupte, dass die Schweiz mit dem Erlass des Bundesbeschlusses ihre internationalen Verpflichtungen verletzt habe
    • Sie verlangt eine Entschädigung in der Höhe von CHF 300 Mio., zuzüglich Zinsen
    • Gemäss Klägerin solle gestützt auf die Meistbegünstigungsklausel des Niederlassungs- und Konsularvertrags zwischen der Schweiz und Italien von 1868 das ISA Schweiz-Ungarn zur Anwendung gelangen
    • Die Schweiz sei demgegenüber der Ansicht, dass die Ansprüche der Kläger keine Investitionsansprüche sind und, dass die Klägerin zudem nicht berechtigt seien, sich auf die Meistbegünstigungsklausel zu berufen, um ein Schiedsverfahren gemäss dem ISA Schweiz-Ungarn einzuleiten
  • Gegenpartei / Vorprozesse
    • Die juristische Person mit Sitz auf den Seychellen und der Schweizer Staatsbürger, der diese juristische Person kontrolliere, hätten bereits vor verschiedenen Instanzen in der Schweiz und im Ausland Klagen gegen die Schweiz erhoben
    • Alle diese Klagen seien abgewiesen worden.
  • Umfassende Bestreitung durch die Schweiz
    • Die Schweiz bestreite, in irgendeiner Weise gegen den Niederlassungs- und Konsularvertrag mit Italien verstossen zu haben
    • Die Schweiz weise alle Forderungen, die die Klägerin in der Schiedsklage geltend mache, zurück
    • Als nächster Schritt werde ein Schiedsgericht eingesetzt, das den Fall beurteilen werde.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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