Staats- und Gemeindesteuern 2012
Streitig war im vorliegenden Fall die Solidarhaftung von Ehegatten für Steuern im Kanton Zürich.
Nach Darlegung des umfangreichen Sachverhalts erwog das Bundesgericht vom Prinzip her folgendes:
- Ehescheidung
- Die Ehescheidung führt nach dem kantonal-zürcherischem Steuerrecht zu keiner rückwirkenden Aufhebung der Solidarhaftung
- Zahlungsunfähigkeit
- Bei Zahlungsunfähigkeit einer der Ehegatten tritt aber eine Rückwirkung ein, sofern – wie vorliegend – ein Gesuch gestellt wurde
- Der Beschwerdeführer erfüllte jedoch seine qualifizierten Rüge- und Begründungsobliegenheiten nicht, um darzulegen, dass eine Zahlungsunfähigkeit vorliege.
Dies führte zur Abweisung der Beschwerde.
Quelle
BGer 2C_142/2020 vom 15.06.2020