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Coronavirus (COVID-19): Kantone können neu vorangehenden Aufenthalt in Nichtrisikoland auf Quarantäne in der Schweiz anrechnen

Datum:
12.09.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat hat am 11.09.2020 in der Covid-19-Verordnung «Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs» die Berechnungsgrundlagen für die Quarantäne angepasst:

  • Kantone können inskünftig den Aufenthalt in einem Staat ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko vor einer Einreise in die Schweiz anrechnen und die Dauer der Quarantäne in der Schweiz entsprechend kürzen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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