Der Bundesrat hat am 11.09.2020 in der Covid-19-Verordnung «Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs» die Berechnungsgrundlagen für die Quarantäne angepasst:
- Kantone können inskünftig den Aufenthalt in einem Staat ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko vor einer Einreise in die Schweiz anrechnen und die Dauer der Quarantäne in der Schweiz entsprechend kürzen.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Verhaltensregeln nach Einreise / Melde- und Quarantänepflicht
- Arbeitsrechtliche Folgen
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- https://law.ch/lawnews/2020/05/ferienbezug-ferienbuchung-trotz-gefahr-einer-zweiten-coronavirus-welle/
- Coronavirus (COVID-19) und Ferien
Quelle
LawMedia Redaktionsteam