Das Kantonale Steueramt Zürich (KStA ZH) hat am 09.09.2020 eine Mitteilung veröffentlicht, wonach unselbständig Erwerbende in ihrer Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten, zB Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und Verpflegungskosten, so abziehen könnten, wie wenn sie ohne COVID-19 angefallen wären.
Der Abzug werde nicht um Homeoffice-Tage gekürzt. – Im Gegenzug sei aber ein Abzug für Homeoffice-Kosten ausgeschlossen.
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LawMedia Redaktionsteam