Neu auf der Liste: Mehrere Regionen in Italien, weitere Bundesländer in Österreich und die deutschen Städte in Berlin und Hamburg
Einleitung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am FR 09.10.2020 die ab MO 12.10.2020 gültige Liste der COVID-19-Risikoländer publiziert.
Änderungen in der neuen BAG-Liste
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat einem markanten Anstieg der Infektionsraten in einzelnen Ländern und Regionen die angepasste, neue Risikoländerlisteveröffentlicht, die ab kommenden Montag (12.10.2020, 0.00 Uhr) Gültigkeit hat.
Gegenüber der BAG-Risikoländerliste per 28.09.2020 hat sich die BAG-Risikoländerliste per 12.10.2020 wie folgt verändert:
Nach Anzahl:
- Neu total auf der Liste: 61 statt 59 Länder
- Hinzugekommen: 7 Länder
- Weggefallen: 5 Länder.
Nach Staaten:
- Neu hinzugekommene Staaten (7):
- Georgien
- Iran
- Jordanien
- Kanada
- Russland
- Slowakei
- Tunesien
- Von der Liste genommene Staaten (5)
- Bolivien
- Dominikanische Republik
- Namibia
- Suriname
- Trinidad und Tobago
BAG-Risikoländer-Liste, gültig bei der Einreise ab 12.10.2020
Die Länder und Regionen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird vom BAGsporadisch aktualisiert.
Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in der nachfolgenden, ab 12.10.2020 (0.00 Uhr) für die Einreise gültigen Liste mittels Fettschrift hervorgehoben:
Liste der Gebiete der Nachbarstaaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
Deutschland:
- Land Berlin
- Land Hamburg
Frankreich:
- Region Bretagne
- Region Centre-Val de Loire
- Region Corse
- Region Hauts-de-France
- Region Île de France
- Region Normandie
- Region Nouvelle-Aquitaine
- Region Occitanie
- Region Pays de la Loire
- Region Provence-Alpes-Côte d’Azur
- Überseegebiet Guadeloupe
- Überseegebiet Guyane
- Überseegebiet La Réunion
- Überseegebiet Martinique
- Überseegebiet Mayotte
- Überseegebiet Polynésie française
- Überseegebiet Saint-Barthélemy
- Überseegebiet Saint-Martin
Italien:
- Region Kampanien
- Region Ligurien
- Region Sardinien
- Region Venetien
Österreich:
- Land Burgenland
- Land Niederösterreich
- Land Oberösterreich
- Land Salzburg
- Land Wien
Staaten und Gebiete
- Albanien
- Andorra
- Argentinien
- Armenien
- Bahamas
- Bahrain
- Belgien
- Belize
- Besetztes Palästinensisches Gebiet
- Bosnien und Herzegowina
- Brasilien
- Cabo Verde
- Chile
- Costa Rica
- Königreich Dänemark
- Ecuador
- Georgien
- Guyana
- Honduras
- Indien
- Irak
- Iran
- Irland
- Island
- Israel
- Jamaika
- Jordanien
- Kanada
- Katar
- Kolumbien
- Kroatien
- Kuwait
- Libanon
- Libyen
- Luxemburg
- Malediven
- Malta
- Marokko
- Moldova
- Monaco
- Montenegro
- Nepal
- Königreich der Niederlande
- Nordmazedonien
- Oman
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Portugal
- Rumänien
- Russland
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Tunesien
- Ukraine
- Ungarn
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigtes Königreich
- Vereinigte Staaten von Amerika
Quelle aus: Liste der Staaten und Gebiete | bag.admin.chs
Hinweis zu den Nachbarländern:
In den Nachbarländern Frankreich, Italien und Österreich wurden weitere Regionen als „Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko“ klassiert.
Der Aktionskreis wird immer enger und beliebte Herbstferien-Ziele wie Venedig, Sardinien, Berlin und Hamburg sowie Salzburg zeitigen bei der Rückkehr eine Quarantänen-Folge!
Übersicht der BAG-Risikoländer-Listen
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 28.9.2020 – 11.10.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 14.9.2020 – 27.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 7.9.2020 – 13.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 20.8.2020 – 6.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 8.8.2020 – 19.8.2020
Vorlaufzeit
Die Vorlaufzeit, also der Zeitrahmen zwischen Ankündigung und Inkrafttreten, beträgtimmer noch nur drei Tage.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Letzter Risikoländer-Bericht in www.law-news.ch
- Ausreise aus der Schweiz
- Einreise in die Schweiz
- Verhaltensregeln nach Einreise / Melde- und Quarantänepflicht
- Ferienplanung
- Arbeitsrechtliche Folgen
- Coronavirus (COVID-19): Lohnfortzahlung oder Erwerbsersatz bei Quarantäne nach Ferienrückkehr aus Risikoland?
- Coronavirus (COVID-19): Mitarbeiter-Ferien in Risikoland – Betrieblicher Gesundheitsschutz + Quarantäne-Abwesenheiten
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam