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Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): BR verabschiedet Botschaft für Teilrevision

Datum:
23.10.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Stichworte:
Aufsicht, Teilrevision
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat am 21.10.2020 die Botschaft zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet. Das VAG normiert

  • die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler
  • den Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen
  • den Missbrauchsschutz.

In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf insgesamt positive Resonanz.

Im Einzelnen:

Einleitung

  • Die Teilrevision des VAG verfolgt:
    • Entwicklungen im Versicherungsmarkt
    • Umsetzung der Vorgaben des Parlaments aus der Beratung des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG)
  • Die Vorlage hat zusätzlich zum Ziel:
    • Stärkung des Versichertenschutzes im Einklang mit internationalen Entwicklungen
    • Schaffung differenzierter Regulierungs‑ und Aufsichtsrahmen
    • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizerischen Versicherungssektors
    • Verbesserung des Kundenschutzes

Gegenstand der Teilrevision

Die Teilrevision umfasst die folgenden Themen:

Sanierungsrecht

  • Das geltende Versicherungsrecht verlangt, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) den Konkurs anordnen muss, wenn ein Versicherungsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät
  • Aus der Optik der Versicherten wäre eine Unternehmenssanierung oft besser, da sie meistens ein Interesse an der Weiterführung ihrer Versicherungsverträge besitzen
  • Das neu vorgeschlagene Sanierungsrecht ermöglicht eine Betriebsweiterführung und stärkt so den Kundenschutz

Kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept

  • Die Vorlage will eine Kundenkategorisierung einführen:
    • Versicherungsunternehmen für Grosskunden
      • Aufsichtserleichterung für Versicherungsunternehmen, die ausschliesslich professionelle Kunden betreuen
        • zB Grossunternehmen ohne besonderes Schutzbedürfnis
      • Versicherungsunternehmen für Kleinkunden
        • ganz oder teilweise Aufsichtsbefreiung für kleine Versicherungsunternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen, unter Wahrung des Versichertenschutzes

Versicherungsvermittlung

  • Modernisierung des Vermittlerrechts
  • Stärkung des Kundenschutzes, v.a. durch die Einführung einer generellen Ombudspflicht
  • Neu Schutzvorschriften:
    • Vermeidung von Interessenskonflikten
    • Pflicht zur Offenlegung der Entschädigung durch Versicherungsunternehmen oder Dritte in Bezug auf ungebundene Versicherungsvermittler
  • Vertrieb bestimmter Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter
    • Für solche sollen besondere Verhaltens‑ und Informationspflichten eingeführt werden, ähnlich wie bei den Finanzinstrumenten nach FIDLEG

Weitere Revisionsziele

  • Mit der Vorlage sollen ferner weitere Anpassungen am VAG vorgenommen werden, wie:
    • Entschlackung der Strafbestimmungen
    • Stärkung der Gruppenaufsicht
    • Formal bessere Verankerung des Schweizer Solvenztests
  • Aufhebung der Ausnahmeregelung, wonach die FINMA Versicherungsunternehmen von der internen Revisionspflicht befreien kann.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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