Der Bundesrat (BR) hat am 21.10.2020 die Botschaft zur Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet. Das VAG normiert
- die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler
- den Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen
- den Missbrauchsschutz.
In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf insgesamt positive Resonanz.
Im Einzelnen:
Einleitung
- Die Teilrevision des VAG verfolgt:
- Entwicklungen im Versicherungsmarkt
- Umsetzung der Vorgaben des Parlaments aus der Beratung des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG)
- Die Vorlage hat zusätzlich zum Ziel:
- Stärkung des Versichertenschutzes im Einklang mit internationalen Entwicklungen
- Schaffung differenzierter Regulierungs‑ und Aufsichtsrahmen
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizerischen Versicherungssektors
- Verbesserung des Kundenschutzes
Gegenstand der Teilrevision
Die Teilrevision umfasst die folgenden Themen:
Sanierungsrecht
- Das geltende Versicherungsrecht verlangt, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) den Konkurs anordnen muss, wenn ein Versicherungsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät
- Aus der Optik der Versicherten wäre eine Unternehmenssanierung oft besser, da sie meistens ein Interesse an der Weiterführung ihrer Versicherungsverträge besitzen
- Das neu vorgeschlagene Sanierungsrecht ermöglicht eine Betriebsweiterführung und stärkt so den Kundenschutz
Kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept
- Die Vorlage will eine Kundenkategorisierung einführen:
- Versicherungsunternehmen für Grosskunden
- Aufsichtserleichterung für Versicherungsunternehmen, die ausschliesslich professionelle Kunden betreuen
- zB Grossunternehmen ohne besonderes Schutzbedürfnis
- Versicherungsunternehmen für Kleinkunden
- ganz oder teilweise Aufsichtsbefreiung für kleine Versicherungsunternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen, unter Wahrung des Versichertenschutzes
- Aufsichtserleichterung für Versicherungsunternehmen, die ausschliesslich professionelle Kunden betreuen
- Versicherungsunternehmen für Grosskunden
Versicherungsvermittlung
- Modernisierung des Vermittlerrechts
- Stärkung des Kundenschutzes, v.a. durch die Einführung einer generellen Ombudspflicht
- Neu Schutzvorschriften:
- Vermeidung von Interessenskonflikten
- Pflicht zur Offenlegung der Entschädigung durch Versicherungsunternehmen oder Dritte in Bezug auf ungebundene Versicherungsvermittler
- Vertrieb bestimmter Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter
- Für solche sollen besondere Verhaltens‑ und Informationspflichten eingeführt werden, ähnlich wie bei den Finanzinstrumenten nach FIDLEG
Weitere Revisionsziele
- Mit der Vorlage sollen ferner weitere Anpassungen am VAG vorgenommen werden, wie:
- Entschlackung der Strafbestimmungen
- Stärkung der Gruppenaufsicht
- Formal bessere Verankerung des Schweizer Solvenztests
- Aufhebung der Ausnahmeregelung, wonach die FINMA Versicherungsunternehmen von der internen Revisionspflicht befreien kann.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam