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Rechtsschutzversicherungen

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Grundlagen

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlagen

  • Bundesgesetz vom 02.04.1908 über den Versicherungsvertrag ([Versicherungsvertragsgesetz, VVG] SR 221.229.1)
  • Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen ([Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG], SR 961.01)
  • Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen vom 09.11.2005 (Aufsichtsverordnung [AVO], SR 961.011)
  • Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ([UWG], SR 241), Art. 8
  • Allgemeine AGB-Regeln
  • Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (FINMAG)
    • FINMA-Rundschreiben
    • FINMA-Wegleitungen
    • FINMA-Erläuterungen

History

Die Rechtsschutzversicherung ist im Verhältnis zu den anderen Versicherungsdeckungen ein „junger Versicherungsschutz“.

Was mit dem Strassenverkehrsrechtsschutz und limitierten Deckungen begann, dehnten die Rechtsschutzversicherer auf weitere Personen und Rechtsgebiete aus:

  • Privatpersonen
    • Mietrecht
    • Arbeitsrecht
    • Konsumgüterrecht
      • Kauf
      • Leasing
    • Sozialversicherungsrecht
    • Verwaltungsrecht
  • Unternehmen
    • Betriebsrechtsschutz
    • Streitigkeiten mit Lieferanten und Kunden
    • Immaterialgüterrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Manager-Rechtsschutz
    • und weitere Rechtsgebiete, oft tailer made für die Versicherungsnehmerin.

Am Anfang keine spezialgesetzlichen Normen

Aufgrund der dem Versicherungsvertragsgesetz inhärenten Vertragsfreiheit bestand anfänglich keine Normierung.

In der Folge wurden erlassen:

  1. Verordnung über die Rechtsschutzversicherungen vom 18.11.1992; zwischenzeitlich, d.h. mit der VAG-Revision ausser Kraft gesetzt
  2. Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen ([Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG], SR 961.01)
  3. Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen vom 09.11.2005 (Aufsichtsverordnung [AVO], SR 961.011)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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