Für die Betriebsweiterführung stehen der Konkursverwaltung folgende Entscheidungsoptionen offen:
- Auffanggesellschaft (Asset Deal, mit Absicht eines späteren Share Deals)
- Betriebsübernahme (OR 333) (Asset Deal)
- Unternehmensweiterführung im Konkurs (Fortsetzung im Massaverhältnis)
- Unternehmenskauf aus dem Konkurs (Asset Deal)
- Kauf des konkursiten Rechtsträgers (Share Deal)
In allen Fällen erfordert die Aufrechterhaltung des Betriebes, die Wahrung der Betriebskenntnisse und des Know how die weitere Mitwirkungsbereitschaft der Arbeitnehmer, motivationsmässig und arbeitsvertraglich. Die Bereitschaft des Personals zur weiteren Tätigkeit im Betrieb ist abhängig von der Vorgeschichte des Unternehmens, des Betriebszustandes bei Konkurseröffnung (volle Operabilität oder bereits vakante Schlüsselpositionen etc.) und der Arbeitsmarktsituation. Konkursverwaltung wie Arbeitnehmer kommen nicht um eine Einzelfallbeurteilung umhin.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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