An der BR-Sitzung vom 04.11.2020 hat der Bundesrat die Verordnung über Härtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt und somit die Eckdaten für die Unterstützung kantonaler Härtefall-Programme durch den Bund festgelegt.
Der Weg ist damit frei für eine rasche Umsetzung: An den kantonalen Massnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, will sich der Bund zur Hälfte beteiligen.
Die Vernehmlassung dauert aufgrund der Dringlichkeit lediglich 10 Tage.
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LawMedia Redaktionsteam