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Auftrag / Auftragsrecht

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Freiberufler / akademische Berufe

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der freie Beruf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf, der sehr stark mit dem Auftragsrecht verbunden ist, üben doch viele Angehörige freier Berufe ihre Tätigkeit als Selbständigerwerbende aus, was im Verhältnis zum Kunden je nach Leistungsgegenstand entweder einer Auftragsverhältnis oder ein Werkvertrag zustande kommen lässt.

Der freie Beruf spielt vielenorts ins Auftragsrecht (Sorgfalt, Haftung usw.) hinein, weshalb es sich rechtfertigt, kurz mit dem Thema des freien Berufs auseinanderzusetzen:

  • Definition
    • Der freie Beruf wird persönlich und eigenverantwortlich ausgeübt, wobei im Zentrum des Dienstleistungsangebots eine anspruchsvolle Arbeit steht, für die ausübende Person über eine hohe berufliche Qualifikation verfügen muss und zu deren Berufsausübung häufig eine staatlich Reglementierung besteht
    • Auf Basis dieser Definition sollen nachfolgend Kriterien erläutert werden:
  • Kriterien
    • Personenbezug
      • Persönliche und eigenverantwortliche Berufsausübung
      • Nicht beliebig ersetzbare Person
        • Person ist wesentlicher Bestandteil der Dienstleistung
        • Vertrauensverhältnis zum Kunden
        • Vornahme der beruflichen Handlungen setzt grosse Selbstständigkeit voraus
        • Selbständige Erwerbstätigkeit – nicht zwingend – aber oft Folge der persönlichen und eigenverantwortlichen Berufsausübung
    • Dienstleistung
      • Im Zentrum des Angebots steht eine Dienstleistung
      • Qualität ist wesentliches Dienstleistungsmerkmal
      • Tätigkeit hat meist intellektuellen Charakter
    • Qualifikation
      • Berufsträger mit hoher beruflicher Qualifikation
        • in der Regel Qualifikation auf tertiärer Stufe (Hochschulabschluss oder gleichwertige Ausbildung)
      • Berufsträger hat zusätzliche Bedingungen zu erfüllen (guter Leumund etc.)
      • Berufsträger haben bei ihrer Tätigkeit im freien Beruf hohen ethischen Ansprüchen zu genügen
    • Reglementierung
      • Berufsausübung ist häufig staatlich geregelt
    • Selbständige Erwerbstätigkeit
      • als Beauftragter üblich
      • im Falle des Arbeitnehmer-Status ist der Arbeitgeber Beauftragter
  • Regelfall
    • Selbständigerwerbender / Auftragsrecht (OR 394 – OR 406)
  • Öffentlich-rechtliches Verhältnis
    • Selbständige Erwerbstätigkeit des Freiberuflers, der in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehung nach Bundesrecht oder kantonalem Recht zum Staat steht (zB Chirurg an Universitätsspital, der Privatpatienten betreuen darf)
    • Bei reinem Dienstverhältnis vgl.

Liste der freien Berufe

Bereich Technik

  • Architekten/Architektinnen
  • Bauingenieure/-ingenieurinnen
  • Informatikingenieure/-ingenieurinnen
  • Maschineningenieure/-ingenieurinnen
  • Elektroingenieure/-ingenieurinnen
  • Übrige Ingenieure/Ingenieurinnen

Bereich Recht und Wirtschaft

  • Rechtsanwälte/-anwältinnen und Notare/Notarinnen
  • Revisoren/Revisorinnen
  • Treuhänder/innen und Steuerberater/innen
  • Übrige Dienstleistungskaufleute (Wirtschafts-, Unternehmens-, Finanzberater/innen etc.)

Bereich Gesundheit und Soziales

  • Psychologen/Psychologinnen und Berufsberater/innen
  • Ärzte/Ärztinnen
  • Apotheker/innen
  • Physiotherapeuten/-therapeutinnen, Ergotherapeuten/-therapeutinnen, Chiropraktiker/innen
  • Nichtärztliche Psychotherapeuten/-therapeutinnen
  • Zahnärzte/-ärztinnen
  • Tierärzte/-ärztinnen
  • Hebammen
  • Übrige Berufe der Therapie und der medizinischen
  • Technik Sonderschullehrer/innen, Heilpädagogen/-pädagoginnen

Nicht berücksichtigte Grenzfälle:

  • Drogist/innen
  • Berufe der Hand- und Fusspflege
  • Dentalhygieniker/innen
  • Krankenschwestern/-pfleger (inkl. Kinderkrankenschwestern/-pfleger, Psychiatriepfleger/innen, Hauspfleger/innen, Gemeindekrankenschwestern/-pfleger und sonstige Krankenpflegeberufe)

Die aufgeführten Grenzfälle wurden nicht berücksichtigt, weil eines oder mehrere der vier Kriterien nicht in hinreichendem Ausmass erfüllt schienen.

Quelle: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/33457.pdf, S. 9

Selbständigerwerbende als Auftragnehmer / Statistik

Selbständigerwerbende als Auftragnehmer / Statistik

Quelle: Bericht des Bundesrats vom 15.01.2014 in Erfüllung des Postulates 11.3899 Cassis vom 29.09.2011(S. 12) | news.admin.ch

Literatur

  • Bericht des Bundesrates über die freien Berufe und deren Stellenwert in der Volkswirtschaft vom 15.01.2014

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