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Gesundheitsrecht

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Österreich ab DI 17.11.2020 für 3 Wochen im zweiten Lockdown

Datum:
16.11.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Harter Lockdown vom 17.11.2020, 00.00 Uhr, bis 06.12.2020

Einleitung

Die Regierung Österreichs hat am 14.11.2020 mitgeteilt, dass ganz Österreich ab Dienstag für knapp drei Wochen in einen Lockdown gehe.

Nur noch die nötigsten Geschäfte sollen geöffnet haben und es werde strenge Ausgangsbeschränkungen geben. Kanzler Sebastian Kurz erläutere die Einzelheiten anlässlich einer Medienkonferenz.

Die Massnahmen

Vom 17.11.2020, 00.00 Uhr, bis 06.12.2020 gilt folgende neue Ordnung:

  • Geschäfte und Schulen müssen schliessen
  • Verlassen des privaten Wohnraums ist nur aus triftigen Gründen zulässig, wie
    • Grundbedürfnisse
    • Arbeit
    • Hilfe für Angehörige
    • Erholung im Freien.

Offen bleiben dürfen:

  • Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs
    • zB Supermärkte
    • zB Drogerien
    • zB Apotheken
    • zB Banken

Weiter sind zu beachten:

  • Schulen
    • Umstellung auf Fernunterricht
  • Kindergärten
    • Betreuung nach Bedarf
  • Private Treffen
    • Die privaten Treffen sind auf einzelne engste Angehörige oder Bezugspersonen beschränkt.
    • Die „Ausgangsregeln“ müssen alle zehn Tage vom Hauptausschuss des Parlaments neu genehmigt werden.

Der Kanzler-Appell

Kanzler Sebastian Kurz appellierte an seine Bevölkerung:

  • «Meine eindringliche Bitte für die nächsten Wochen ist: Treffen sie niemanden! Jeder soziale Kontakt ist einer zu viel».
  • Das Ziel sei, am 07.12.2020 alle Schulen und den Handel wieder öffnen zu können.

Die Einreisebeschränkungen

  • Bekannt ist im Moment der Stand vom 12.11.2020, 10.00 Uhr, und, dass je nach Herkunft entweder bei der Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzuweisen oder eine zehntägige Quarantäne anzutreten und binnen 48 Stunden ein COVID-19 Test zu veranlassen ist:

Auszug aus den Informationen für Gäste und Reisende (Stand: 12.11.2020, 10.00 Uhr)

Wer kann derzeit nach Österreich einreisen?

Aufgrund der epidemiologischen Lage besteht ab 31. Oktober 2020 die Reisefreiheit (Einreise nach Österreich ohne Einschränkungen) für Personen, die aus den folgenden Staaten oder Regionen nach Österreich einreisen:

Australien Island Monaco Slowakei
Belgien (mit Ausnahme der Regionen Région de Bruxelles-Capitale / Brussels Hoofdstedelijk Gewest, Wallonien) Italien Neuseeland Slowenien
Bulgarien (mit Ausnahme der Regionen Blagoevgrad, Burgas, Dobrich, Gabrovo, Jambol, Kardzhali, Montana, Plovdiv, Rasgrad, Shumen, Sliven, Smoljan, Sofia, Stara Zagora, Targovishte, Varna) Japan Niederlande Spanien (nur die Autonome Gemeinschaft Kanaren)
Dänemark Kanada Norwegen Ungarn
Deutschland Kroatien (nur die Regionen Brod-Posavina, Istrien, Koprivnica-Križevci, Osijek-Baranja, Šibenik-Knin, Varaždin, Zadar) Polen Uruguay
Estland Lettland Portugal (mit Ausnahme der Regionen Lissabon und Norte) Vatikan
Finnland Liechtenstein Republik Korea Vereinigtes Königreich (mit Ausnahme der Regionen East Midlands, North East, Yorkshire and The Humber)
Frankreich (mit Ausnahme der Regionen Île-de-France und Provence-Alpes-Côte d’Azur) Litauen San Marino Zypern
Griechenland Luxemburg Schweden
Irland Malta Schweiz

Personen, die aus diesen Staaten oder Regionen nach Österreich einreisen und sich in den letzten 10 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den oben genannten Staaten oder Regionen aufgehalten haben, benötigen keinen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 und müssen keine 10-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne antreten.

Erfolgt die Einreise nach Österreich aus einem nicht oben genannten EU-/EWR-Staat ist bei der Ankunft ein ärztliches Zeugnis (mit negativen COVID-19 Testergebnis) vorzuweisen oder eine zehntätige Quarantäne anzutreten. Ist ein während der Quarantäne durchgeführter COVID-19 Test negativ, gilt sie als beendet. Bei der Einreise aus einem Risikogebiet (Staaten der Anlage B) oder Aufenthalt in einem dieser Staaten/Gebiete innerhalb der letzten 10 Tage ist bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzuweisen oder eine zehntägige Quarantäne anzutreten und binnen 48 Stunden ein COVID-19 Test zu veranlassen.

Die Einreise aus einem nicht oben genannten Drittstaat ist generell untersagt. Ausgenommen hiervon sind beispielsweise Bürgerinnen und Bürger aus Österreich, EU-/EWR-Staaten, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesen Staaten.

Nähere Details und Ausnahmebestimmungen entnehmen Sie bitte der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 samt Anhängen oder konsultieren Sie die Informationsseiten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Eine Durchreise durch Österreich ist ohne Zwischenstopp erlaubt (detaillierte Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz).

Ziel bleibt weiterhin die vollkommene Wiederherstellung des EU-Binnenmarktes und des freien Personenverkehrs sowie die Öffnung zu weiteren Staaten, sobald es die epidemiologische Situation zulässt.

Wo finde ich Informationen über Reisewarnungen und Reiseeinschränkungen?

Aktuelle Reiseinformationen und Reisewarnungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Kann ich Ausflüge und Urlaubsreisen innerhalb von Österreich machen?

Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, wird an die Eigenverantwortung jedes/jeder Einzelnen appelliert. An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten und in geschlossenen Räumen zusätzlich ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mindestabstand muss nicht eingehalten werden innerhalb von Gruppen bis höchstens sechs Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich bis höchstens sechs Minderjährigen.

Im November 2020 besteht auch eine Ausgangsregelung: Von 20:00-06:00 ist das Verweilen außerhalb des eigenen Wohnbereichs nur zu folgenden Zwecken zulässig:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betretung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und familiärer Pflichten
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist, oder Teilnahme an gerichtlichen oder behördlichen Verfahren oder Amtshandlungen
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung

Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Zusammenkünfte sind nur zulässig, sofern diese aus nicht mehr als 6 Personen aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich bis zu 6 Minderjähriger bestehen.

Quelle: Informationen für Gäste und Reisende | bmlrt.gv.at

Stand in Österreich

Schon seit 03.11.2020 sind in Österreich geschlossen:

  • die Gastronomie
  • der Tourismus
  • die Kulturbetriebe
  • die Freizeiteinrichtungen.

Ausgangsbeschränkungen

  • von 20.00 bis 6.00 Uhr.

Die Infektionszahlen waren seit Anfang November 2020 weiter gestiegen.

Kontaktstellen für Fragen rund um den Coronavirus in Österreich:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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