Einleitung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 18.12.2020 die ab MO 28.12.2020 gültige Liste der COVID-19-Risikoländer publiziert.
Änderungen in der neuen BAG-Liste
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die angepasste, neue Risikoländerlisteveröffentlicht, die ab kommenden Montag (28.12.2020, 00.00 Uhr) Gültigkeit hat.
Gegenüber der BAG-Risikoländerliste per 19.12.2020 hat sich die BAG-Risikoländerliste per 28.12.2020 wie folgt verändert:
Staaten und Gebiete: 12 (vorher 10)
Gebiete der Nachbarstaaten: 3 (vorher 2)
BAG-Risikoländer-Liste, gültig bei der Einreise ab 28.12.2020
Die Länder und Regionen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird vom BAGsporadisch aktualisiert.
Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in der nachfolgenden, ab MO 28.12.2020 (00.00 Uhr) für die Einreise gültigen Liste mittels Fettschrift hervorgehoben:
Gebiete der Nachbarstaaten
Deutschland:
- Land Sachsen
Italien:
- Region Friaul-Julisch Venetien
- Region Venetien
Staaten und Gebiete*
- Andorra
- Belize
- Georgien
- Kroatien
- Litauen
- Luxemburg
- Montenegro
- San Marino
- Schweden
- Serbien
- Slowenien
- Vereinigte Staaten von Amerika
*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.
Quelle aus: Coronavirus: Quarantäne für Einreisende | bag.admin.ch
Übersicht der BAG-Risikoländer-Listen
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 19.12.2020 – 27.12.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 14.12.2020 – 18.12.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 23.11.2020 – 13.12.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 29.10.2020 – 22.11.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 12.10.2020 – 28.10.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 28.9.2020 – 11.10.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 14.9.2020 – 27.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 7.9.2020 – 13.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 20.8.2020 – 6.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 8.8.2020 – 19.8.2020
Vorlaufzeit
Die Vorlaufzeit, also der Zeitrahmen zwischen Ankündigung und Inkrafttreten, beträgtnun wieder 10 Tage.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Letzter Risikoländer-Bericht in www.law-news.ch
- Ausreise aus der Schweiz
- Einreise in die Schweiz
- Verhaltensregeln nach Einreise / Melde- und Quarantänepflicht
- Ferienplanung
- Arbeitsrechtliche Folgen
- Coronavirus (COVID-19): Lohnfortzahlung oder Erwerbsersatz bei Quarantäne nach Ferienrückkehr aus Risikoland?
- Coronavirus (COVID-19): Mitarbeiter-Ferien in Risikoland – Betrieblicher Gesundheitsschutz + Quarantäne-Abwesenheiten
- Coronavirus (COVID-19) – Ferienplanung: Mitspracherecht des Arbeitgebers bei der Feriendestination?
- Ferienbezug + Ferienbuchung trotz Gefahr einer zweiten Coronavirus-Welle
- Coronavirus (COVID-19) und Ferien
Quelle
LawMedia Redaktionsteam