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Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste per 28.12.2020

Datum:
21.12.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
BAG-Risikoländer-Liste
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 18.12.2020 die ab MO 28.12.2020 gültige Liste der COVID-19-Risikoländer publiziert.

Personen, die aus den gelisteten „Staaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko“ einreisen bzw. zurückkehren, müssen sich nach ihrer Ankunft in der Schweiz in eine zehntägige Quarantäne begeben. Wer der Melde- und Quarantäne-Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse von bis zu CHF 10’000. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung dieser Pflichten durch unangemeldete Besuche!

Änderungen in der neuen BAG-Liste

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die angepasste, neue Risikoländerlisteveröffentlicht, die ab kommenden Montag (28.12.2020, 00.00 Uhr) Gültigkeit hat.

Gegenüber der BAG-Risikoländerliste per 19.12.2020 hat sich die BAG-Risikoländerliste per 28.12.2020 wie folgt verändert:

Staaten und Gebiete: 12 (vorher 10)

Gebiete der Nachbarstaaten: 3 (vorher 2)

BAG-Risikoländer-Liste, gültig bei der Einreise ab 28.12.2020

Die Länder und Regionen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird vom BAGsporadisch aktualisiert.

Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in der nachfolgenden, ab MO 28.12.2020 (00.00 Uhr) für die Einreise gültigen Liste mittels Fettschrift hervorgehoben:

Gebiete der Nachbarstaaten

Deutschland:

  • Land Sachsen

Italien:

  • Region Friaul-Julisch Venetien
  • Region Venetien


Staaten und Gebiete*

  • Andorra
  • Belize
  • Georgien
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • San Marino
  • Schweden
  • Serbien
  • Slowenien
  • Vereinigte Staaten von Amerika

*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.

Quelle aus: Coronavirus: Quarantäne für Einreisende | bag.admin.ch

Vorlaufzeit

Die Vorlaufzeit, also der Zeitrahmen zwischen Ankündigung und Inkrafttreten, beträgtnun wieder 10 Tage.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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