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Coronavirus: Bundesgericht schreibt Heimarbeit vor – besonders gefährdete Personen bleiben zu Hause

Datum:
19.01.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Exequatur Schweiz
Stichworte:
Bundesgericht, Coronavirus (COVID-19), Home Office
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Bundesgericht (BGer) ordnet für die Richter und die Mitarbeiter entsprechend den neuen Massnahmen des Bundesrates (BR) Home-Office-Arbeit an.

Besonders gefährdete Personen haben zu Hause zu bleiben und würden wenn möglich Heimarbeit verrichten.

Der Normalbetrieb des Bundesgerichts werde beibehalten.

Richter, Personal und Teilnehmer an öffentlichen Urteilsberatungen (Parteien, Rechtsvertreter, Besucher, Medienschaffende) müssten in den Gebäuden des Bundesgerichts eine Maske tragen.

Die Hygiene- und Verhaltensvorschriften des BAG, insbesondere das Abstandhalten, sei bei der Teilnahme an einer öffentlichen Beratung weiterhin strikte einzuhalten.

Seine Massnahmen passe das BGer laufend allfälligen weitergehenden Vorgaben des BR oder des BAG an.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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