Kein Weiterverkauf gebrauchter E-Books ohne Zustimmung des Urhebers
Gemäss Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist der Weiterverkauf gebrauchter E-Books über eine Website eine öffentliche Wiedergabe und nur mit Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers zulässig.
Zitat: Urteil vom 19.12.2019, Az. C-263/18
Wie ein nämlicher Sachverhalt in der Schweiz zu entscheiden ist, wird sich – unter Vorbehalt anderslautender Lizenzvertragsabreden – weisen müssen.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam