Wer ohne Ermächtigung des Urhebers und ohne sich auf eine Ausnahmeregelung stützen können, Urheberrechte unerlaubt nutzt, kann belangt werden:
- zivilrechtlich
- Feststellungs- und Leistungsklage
- Vorsorgliche Massnahmen
- Benutzungsverbot
- Schadenersatz
- Urteilsveröffentlichung
- strafrechtlich
- Normalerweise
- Verfolgung auf Antrag
- Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe
- bei Gewerbsmässigkeit:
- Verfolgung von Amtes wegen
- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
- Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.
- Normalerweise
Probleme des Rechtsschutzes
Mittels des Internets können rasch und in hoher Qualität verbreitet werden:
- Musikstücke
- Bilder
- Videos
- Dokumente.
Die Kopierfähigkeit via (globales) Internet stellt Urheber und die Verwertungsgesellschaften bei der Geltendmachung ihrer Rechte vor grosse Probleme, ist das Urheberrecht nach wie vor national-territorial legiferiert und organisiert.
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