Elemente des Lizenzvertrages
Essentialia negotii des Lizenzvertrages sind:
- Der Lizenzgegenstand
- Die Gegenleistung für die Einräumung der Lizenz.
Der Geltungsbereich des Lizenzvertrages wird meistens in verschiedener Hinsicht bestimmt bzw. eingeschränkt:
- Sachlicher Geltungsbereich
- Örtlicher Geltungsbereich
- Zeitlicher Geltungsbereich
- Persönlicher Geltungsbereich.
Pflichten Lizenzgeber
- Hauptpflichten des Lizenzgebers
- Einräumung der Lizenz und ggf. des Rechts auf Erteilung von Unterlizenzen
- Erlangung, Aufrechterhaltung und Verteidigung der Schutzrechte
- Rechtsgewährleistung
- Sachgewährleistung
- Nebenpflichten des Lizenzgebers
- Meistbegünstigung (Gleichbehandlung mit anderen Lizenznehmern, aus Wettbewerbsgründen)
- Recht auf Einsicht in die Rechnungslegung des Lizenznehmers
- Pflicht zur Verfolgung von Lizenzverletzern
- Pflicht zur Abwehr von Angreifern
- Dienstleistungen
- Vermittlung des technischen know how
- Vermittlung des Marketing know how
- Regelung der Entschädigungsfrage im Lizenzvertrag
- Pflicht zum Austausch von technischen Angaben
- Pflicht zur Mitteilung von
- Verbesserungen
- Weiterentwicklungen
- Pflicht zur Unterlassung von Konkurrenzhandlungen
- Eintragung des Lizenzvertrages im Register
- Pflicht zur Weiterübertragung des Lizenzvertrages an einen allf. Erwerber der Schutzrechte.
Pflichten Lizenznehmer
- Hauptpflichten des Lizenznehmers
- Bezahlung Lizenzgebühr
- Pauschallizenzgebühr
- Mindestlizenzgebühr
- Umsatzproportionale Lizenzgebühr
- Ertragsproportionale Lizenzgebühr
- Stücklizenzgebühr
- Freilizenz (unentgeltliche Lizenzeinräumung)
- Benutzungspflicht
- Abrechnung
- Kontrollrechte
- Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt
- Bezugspflicht
- Qualitätsvorschriften (Musterzug, Zutrittsrecht)
- Bezahlung Lizenzgebühr
- Nebenpflichten des Lizenznehmers
- Pflicht zur Rechnungslegung
- Nichtangriffsklausel
- Unterstützung bei Schutzrechtsverletzungen durch Dritte
- Konkurrenzverbot
- Vertriebseinschränkungen
- Pflicht zum Austausch technischer Angaben
- Lizenzvermerk
- Ev. Kopier- und Aufbewahrungsverbot von Kopien
- Rückgabepflicht von Dokumentationen, inbesondere bei Lizenzierung von Fabrikationsgeheimnissen.
Weitere Vertragspunkte
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden im Lizenzvertrag jeweilen die folgenden weiteren Punkte geregelt:
- Verbesserung des Lizenzgegenstandes
- Geheimhaltung
- Genehmigungsvorbehalt bei zu zertifizierenden Produkten
- Rechtsnachfolge / Parteiwechsel
- Dauer und Beendigung
- Rückgabepflichten nach Vertragsbeendigung
- Schriftformklausel für Aenderungen und/oder Ergänzungen
- Rechtswahl
- Gerichtsstand
- Ggf. Schiedsklausel bzw. Mediationsklausel
- Salvatorische Klausel
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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