Anpassung der Verordnung zur Schwerverkehrsabgabe per 01.07.2021
Der Bundesrat hat am 20.01.2021 die Verordnung zur Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) angepasst.
Damit wird die LSVA per 01.07.2021 für ältere Lastwagen erhöht.
Im Einzelnen:
Der Bundesrat wolle die Verlagerungspolitik und den Alpenschutz weiter stärken:
- Grundlage „Verlagerungsbericht 2019“
- Mit dem „Verlagerungsbericht 2019“ habe er ein Massnahmenpaket beschlossen, um noch mehr Güter von der Strasse auf die Schiene zu verlagern
- Abklassierung von Euro IV- und Euro V-LKW‘s
- Unter anderem habe er sich dabei zu folgendem entschieden:
- Abklassierung der älteren Lastwagen der Kategorie Euro IV und Euro V von der mittleren in die teuerste LSVA-Kategorie
- Aufhebung des seit 2011 bestehenden Rabatts von 10 % für Euro II- und Euro III-Fahrzeuge mit Partikelfilter.
- Unter anderem habe er sich dabei zu folgendem entschieden:
Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU zum Landverkehrsabkommen habe im Dezember 2020 grünes Licht dafür gegeben, dass die LSVA per Mitte 2021 entsprechend angepasst werden könne.
Der BR habe nun noch die hierfür nötigen Änderungen in der Schwerverkehrsabgabeverordnung gutgeheissen.
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LawMedia Redaktionsteam