RK-S gegen corona-bedingte, temporäre Betriebsimmobilien-Erwerbsbeschränkung
Ausgangslage / RK-N-Entscheid
Angesichts der Corona-Pandemie, die wirtschaftlich eine grosse Bedrohung für verschiedene Unternehmen darstellt, hatte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) am 15.01.2021 mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative beschlossen (21.400). Diese solle verhindern, dass ausländische finanzkräftige Privatpersonen oder Unternehmen die finanzielle Notlage schweizerischer Unternehmen ausnützen könne und zu niedrigen Kaufpreisen Betriebsliegenschaften erwerben könnten. Die Verhinderung solcher Kaufvorhaben solle durch eine befristete Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, Lex Koller) erreicht werden. Die Kommissionsinitiative bedurfte der Zustimmung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S).
RK-S-Entscheid
Mit 7 zu 6 Stimmen hat nun am 23.02.2021 die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) die hievor erwähnte Kommissionsinitiative knapp abgelehnt.
Die RK-S teilt die Befürchtungen der RK-N nicht und sieht für die Ausdehnung der Bewilligungspflicht auf Betriebsstätten-Immobilien keinen Handlungsbedarf.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam